UKCA

Die MVV TB – Grundlage für die UKCA Kennzeichnung?

Wenn es um die technischen Regelungen von Bauprodukten, die keine CE-Kennzeichnung tragen, geht, kommt in Deutschland die MVV TB zur Anwendung und wird von den einzelnen Bundesländern als Verwaltungsvorschrift umgesetzt. Mit der Einführung der MVV TB im Jahr 2017 hat sie die Bauregellisten A, B und C sowie die Liste der technischen Baubestimmungen abgelöst. Mit der sogenannten Ü-Kennzeichnung nach MVV TB bestätigen die Hersteller, dass ihre Produkte den technischen Regelungen entsprechen und dass sie die Anforderungen der MVV TB, die notwendig für die Abgabe einer Übereinstimmungserklärung seitens der Hersteller sind, bei der Herstellung ihrer Produkte berücksichtigt haben. Um eine derartige Übereinstimmungserklärung abzugeben, gibt es drei Möglichkeiten:

  • die Übereinstimmungserklärung des Herstellers (ÜH)

  • die Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP)

  • das Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle (ÜZ)

Ergänzend zur MVV TB gibt es noch einige weitere Verwaltungsvorschriften: z. B. die Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in Nordrhein-Westfalen (Bauprodukte- und Bauartenverordnung – BauPAVO NRW). Im Rahmen dieser Vorschrift wird z. B. festgehalten, dass Schweißarbeiten zur Herstellung von tragenden Stahl- oder Aluminiumbauteilen bzw. Betonstahlbewehrungen etc. nur von vorgeschriebenen Fachkräften vorgenommen werden, die über entsprechende Vorrichtungen verfügen, was darüber hinaus auch einer nach der Bauordnung NRW anerkannten Prüfstelle nachgewiesen werden muss.
Die Ü-Kennzeichnung nach MVV TB ist also gleichwertig anzusehen wie eine CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung. Im Gegensatz zur MVV TB handelt es sich bei der UKCA Kennzeichnung nicht um eine Regelung, um Fälle zu erfassen, für die es keine harmonisierten technischen Regeln gibt, sondern um eine eigene Regelung samt Kennzeichnung, die für alle Bauprodukte gilt, die in Großbritannien auf den Markt gebracht werden sollen.
 

Die UKCA Kennzeichnung – Von der CE-Kennzeichnung zum „UK Marking“

Die Neueinführung der UKCA Kennzeichnung als britischer Standard bringt für Hersteller einige Veränderungen mit sich:

  • Produkte für das Bauwesen müssen zukünftig über die neue UKCA Kennzeichnung verfügen.

  • Die Bewertung und Überprüfungen der Leistungsbeständigkeit erfolgen nun durch einen „UK approved body“ (nicht gleichzusetzen mit einem Notified Body nach EU-Recht!).

  • „UK approved bodies“ werden in einer eigenen UK-Liste geführt.

  • Hersteller von Produkten nach EN 1090ff müssen ab dem 01. Januar 2023 über eine Zertifizierung durch einen „UK approved body“ verfügen. Produkte ohne UKCA Kennzeichnung gelten als nichtkonforme Produkte, welche im Zuge einer verstärkten Marktüberwachung aus dem UK-Markt entfernt werden sollen.

  • Eine technische Dokumentation dient als Nachweis, dass ein Produkt den behördlichen Anforderungen entspricht. Diese muss auf Verlangen den Marktaufsichtsbehörden vorgelegt werden. Es gilt außerdem eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

  • Inhaltlich sind die spezifischen Anforderungen, die an das Produkt gestellt werden, zu berücksichtigen. Dies gilt immer für alle Aufzeichnungen, wie das Produkt bemessen, konstruiert und hergestellt wurde, wie bei dem Produkt nachgewiesen wurde, dass es die relevanten Anforderungen erfüllt sowie für die Adresse des Herstellers und jegliche Lagereinrichtungen.

  • Bevor die UKCA Kennzeichnung auf dem Produkt angebracht werden darf, muss eine „UK Declaration of Conformity” erstellt werden. Die britische Regierung empfiehlt darüber hinaus die Erstellung einer separaten EU Declaration of Performance.

  • Für Produkte, die aus Nordirland nach Großbritannien importiert werden, gilt eine Sonderregelung.

  • Form, Aussehen und Maße der UKCA Kennzeichnung sind definiert:
     


*Quelle: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking#how-to-use-the-ukca-marking

Für Bauprodukte gilt eine Übergangsfrist dieser Regelungen bis zum 01. Januar 2023. Über die nötige Kennzeichnung von Produkten während und nach dieser Zeit gibt die folgende Tabelle Aufschluss.

Bauprodukte nach EN 1090-1 und die UKCA Kennzeichnung

Hersteller von Bauprodukten nach EN 1090-1 können ihre Waren nur auf Basis einer gültigen UKCA Zertifizierung mit einer UKCA Kennzeichnung auf den Markt des Vereinigten Königreichs bringen. Diese Zertifizierung können die Hersteller/ Inverkehrbringer ausschließlich von zuvor durch die UK-Regierung anerkannte Stellen erhalten. Ein anerkannter „UK conformity assessment body“ ist das TWI Ltd. (The Welding Institute). In Kooperation mit dem TWI Ltd. besteht die besondere Möglichkeit, auf Basis einer Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 durch die DVS ZERT GmbH eine UKCA Zertifizierung zusätzlich zu beantragen. Neben der Einhaltung der Vorgaben der Zertifizierungsstelle DVS Zert sind grundsätzlich noch folgende zusätzliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zertifizierung zu erfüllen:

  • das Vorliegen aller Auditdokumente in englischer Sprache

  •  das Vorliegen der Aufzeichnungen über ein erfolgreich nach DIN EN 1090-1 durchgeführtes Audit durch den Auditor der GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH

  • ein gültiger Vertrag zwischen dem Kunden über den DVS Zert mit dem  TWI

Sie haben noch Fragen rund um die UKCA Kennzeichnung? Unsere Ansprechpartner der zuständigen Standorte stehen Ihnen gerne zu Verfügung. https://www.gsi-slv.de/dienstleistungen/audits/

Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Zertifizierungsstelle DVS Zert: https://dvs-zert.de/de/brexit-und-nun-verlaengerung-des-vereinfachten-verfahrens-mit-dem-twi-certification

 

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Jörg Mährlein
Über die Autorin/den Autor

Jörg Mährlein

Stellv. Niederlassungsleiter SLV Duisburg

Nipo | Datum: 09.12.2021

Sehr interessanter Beitrage, vielen Dank dafür !

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