Mit Inkrafttreten der EN 1090-1 ist die jahrzehntelange Praxis, dass Maschinenbauhersteller und auch Unterlieferanten ihre Qualifikation für die schweißtechnische Fertigung einfach über die Norm DIN 18800-7 (eigentlich eine Norm zur Herstellung von Stahlbauten) belegt haben, hinfällig geworden. Denn die EN 1090-1 gilt ausschließlich für Produkte, welche unter die Bauproduktenverordnung fallen.
Dagegen war noch bei Anwendung der DIN 18800-7 möglich, dass Maschinenbauhersteller ihre Qualifikation einfach per „Kleinem“ oder „Großem“ Eignungsnachweis bzw. später per Herstellerqualifikation Klasse A bis E erbringen konnten. Ein Eintrag auf der Bescheinigung, dass der Nachweis nur für Maschinen/-bauteile galt, wurde auch von Bauaufsichtsbehörden dahingehend akzeptiert, dass damit keine Bauprodukte gefertigt und montiert werden durften.
Da diese Praxis mit der EN 1090-1 nun entfällt, müssen Unternehmen, die keine Bauprodukte fertigen, nun eine Alternative finden, wie z. B. das Schweißzertifikat.
Hersteller von geschweißten Maschinenbauteilen müssen die „Maschinenrichtlinie“ erfüllen: Maschine und Verbindungen müssen den auftretenden Belastungen standhalten, außerdem müssen mangelnde Standsicherheit sowie Materialbrüche, verursacht durch Korrosion, Verschleiß oder Ermüdung, ausgeschlossen werden.
Um diese Grundanforderungen der „Maschinenrichtlinie“ 2006/42/EG erfüllen zu können, sind die detaillierteren Anforderungen an die Schweißtechnik aus den harmonisierten Produktnormen und den mitgeltenden Normen einzuhalten. Auch sind dabei weitere Anforderungen, die sich durch die unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren (ein Hersteller muss entweder über eine „interne Fertigungskontrolle“ oder über ein „vollwertiges Qualitätssicherungssystem“ verfügen) ergeben, zu berücksichtigen. Es zeigt sich, dass jeder Hersteller mindestens ein „internes Kontrollsystem“ benötigt, das die Schweißtechnik miteinbindet. Für die Etablierung eines solchen Kontrollsystems ist es nötig, auch Normen zu berücksichtigen, die die Berechnung und Konstruktion betreffen. Denn oftmals enthalten diese implizit neben den einzuhaltenden Produktnormen auch ergänzende Anforderungen zur Ausführung.
Das Schweißzertifikat wird damit ein wichtiger Baustein für Hersteller, die einen Nachweis über die Erfüllung der „Maschinenrichtlinie“ erbringen müssen.
Es gibt eine ganze Reihe von Normen, die zum Beispiel im Fall von Kranen die Anforderungen an die Schweißtechnik bestimmen. Dazu gehört auf jeden Fall die DIN EN 1090-2, die festlegt, dass das Schweißen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN ISO 3834ff. durchzuführen ist. Die DIN EN ISO 3834ff. bildet daher die Grundlage für jede schweißtechnische Ausführung. Als besonders zielführend hat es sich herausgestellt, wenn eine gesonderte Zertifizierung nach dem für die Ausführung zutreffenden Teil aus dieser Normreihe erfolgt ist. Weil in der DIN EN ISO 3834ff. jedoch keine Verweise auf spezifische Anforderungen an die Ausführung von Schweißarbeiten enthalten sind, sind Maschinenbauunternehmen und auch deren Unterlieferanten selbst gefragt, diese Regelungslücken anhand von entsprechenden Verfahrensanweisungen zu schließen. Zu diesen Lücken gehören zum Beispiel:
In allen diesen Fällen kann das Schweißzertifikat zu einer erheblichen Vereinfachung der Nachweise beitragen.
Die Stärken des Schweißzertifikats liegen in seiner universellen Anwendbarkeit und Transparenz. Denn auch die Ausführungsnorm DIN EN 1090-2 beinhaltet, wie auch schon früher die DIN 18800-7, alle notwendigen Regeln für die schweißtechnische Fertigung, ohne dass es einzelner Verfahrensanweisungen bedarf.
Weitere Vorteile des Schweißzertifikats:
Das Schweißzertifikat, bewährt und zugleich modern, eröffnet auch Unternehmen außerhalb des bauaufsichtlichen Bereichs die Möglichkeit, nachzuweisen, dass sie über die notwendige Fachkompetenz in der schweißtechnischen Fertigung verfügen.