Eine Grundvoraussetzung für die Fortbildung zum Unterwasserschweißer nach DVS®-EWF-Richtlinie 1186 ist die bestandene Prüfung zum/zur Berufstaucher/-in.
Die Ausbildung zum Berufstaucher ist in Deutschland eine berufliche Fortbildung (keine Erstausbildung). Sie schließt mit einer Prüfung ab, die in der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin” (TauchPrV, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I Nr. 8 vom 8.03.2000, Seite 165ff) geregelt ist und vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt wird.
Die Fortbildung findet in einem Taucherlehrbetrieb (mit fest angestelltem/ mit fest angestellter Tauchermeister/-in) statt. Sie dauert in der Regel 2 Jahre und umfasst 320 Stunden Fachunterricht und ca. 200 Tauchstunden.
Voraussetzungen für die Bewerbung beim Taucherlehrbetrieb sind in der Regel (über Einzelheiten berät der Lehrbetrieb):
Der Fortbildungslehrgang umfasst unter anderem die Ausbildungslehrgänge (siehe Anlagen 3 u. 4 der TauchPrV):
Dies ist nur ein kurzer Überblick, detaillierte Informationen erhalten Sie in Taucherlehrbetriebe, Industrie- und Handelskammern sowie in der Bundesanstalt für Arbeit.
Umfassende Informationen finden Sie auch hier.